Übersicht zu den aktuellen Qualifizierungsvereinbarungen der österreichischen Universitäten

Ecker, B. und Gogola, G. (2019):

im Auftrag des BMBWF

WPZ Research analysiert die aktuellen Qualifizierungsvereinbarungen der 22 österreichischen Universitäten gemäß § 99 Abs. 5 und 6 UG. 99 Abs. 5 UG bezieht sich auf jene Personen, die an einer österreichischen Universität eine Laufbahnstelle gemäß § 27 KV innehaben. Bedingung hierfür ist der Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung (QV) nach § 99 Abs. 5 UG, welche eine Durchführung eines kompetitiven Auswahlverfahrens (inklusive internationaler Ausschreibung) voraussetzt. Die Ausgestaltung des Auswahlverfahrens wird in der Betriebsvereinbarung oder der Richtlinie des Rektorats der jeweiligen Universität festgelegt. Auf Basis aktueller Richtlinien und Betriebsvereinbarungen wird eine Übersicht zu Kriterien wie Voraussetzungen für eine QV, Qualifizierungsziele, Ausgestaltung des Auswahlverfahrens, Ablauf des QV-Verfahrens etc. gegeben.